Stadt Oberhausen
 

FAQ

Inhaltliche Fragen zur Online-Bewerbung

Wie bewerbe ich mich bei der Stadt Oberhausen?

Bei Stellenangeboten, die auf diesem Portal veröffentlicht sind, nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Bewerbungsverfahren. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre persönlichen Angaben umfassend und sorgfältig in das Online-Bewerbungsformular übertragen und Anlagen wie Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc. beifügen, um eine optimale Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu gewährleisten.

Da sich das Online-Stellenportal zz. im Aufbau befindet, finden vorübergehend weitere Ausschreibungen auch auf der Homepage der Stadt Oberhausen statt, die Sie unter diesem Link einsehen können. Eine Bewerbung über das Online-Portal ist in diesen Fällen nicht möglich; bitte nutzen Sie die auf der Homepage angegebenen Bewerbungswege (per Mail oder schriftlich).

Was mache ich, wenn ich mich für mehrere Stellen interessiere?

In diesem Fall besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich parallel auf mehrere Ausschreibungen individuell zu bewerben. Hierfür übersenden Sie bitte Sie für jede Stelle eine gesonderte Online-Bewerbung. Bitte achten Sie auch hier auf die Vollständigkeit jeder Einzelbewerbung.

Kann ich mich auch direkt per E-Mail bewerben?

Bitte nutzen Sie für Stellenausschreibungen, die über dieses Stellenportal veröffentlicht sind, ausschließlich das Online-Bewerbungsverfahren.

Kann ich mich immer noch auf dem üblichen Schriftweg bewerben?

Bitte nutzen Sie für Stellenausschreibungen, die über dieses Stellenportal veröffentlicht sind, ausschließlich das Online-Bewerbungsverfahren.

 

Technische Fragen zur Online-Bewerbung

Ich habe mein Passwort und/oder Benutzernamen vergessen, was nun?

Um ein neues Passwort zu erhalten, nutzen Sie bitte die Self-Service-Funktion in unserem Stellenportal.

Einen neuen Benutzernamen können sie im persönlichen Kontakt zu unseren Ansprechpartnern/innen (Schriftverkehr) telefonisch oder per Mail erfragen.

Kann ich den Bewerbungsvorgang unterbrechen und später fortsetzen?

Ja, diese Möglichkeit besteht ohne jeglichen Daten- bzw. Informationsverlust bis zum Ablauf der Ausschreibungs-/Bewerbungsfrist.